Massenentlassung

Massentlassung

Die Bestimmungen über die Massenentlassung (Art 335d ff. OR) gelangen nur zur Anwendung, wenn der Arbeitgeber kündigt und diese Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen (und nicht wegen Person, Verhalten und Leistung des Arbeitnehmers) erfolgen. Auch bei sogenannten Änderungskündigungen, die mit der Offerte zu neuen Arbeitsbedingungen und einer (bedingten) Kündigung verbundesn sind, muss geprüft werden, ob diese besondere Bestimmungen über die Massenentlassung zur Anwendung kommen. Die Rechtsberatung des Arbeitgeberverbands Region Basel hat dazu ein Merkblatt erstellt und berät Sie gerne in dieser Angelegenheit. Mitglieder wenden Sie sich hierzu telefonisch an unsere Rechtsberatung.

Merkblatt Massenentlassung

 

Download (PDF)