Berufsbildung aktuell

Jugendliche dürfen neu im Rahmen von beruflichen Eingliederungsmassnahmen gefährliche Arbeiten ausführen

Neu dürfen gefährliche Arbeiten im Rahmen von Massnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt auch von Jugendlichen ab 15 Jahren ausgeführt werden. Um einem in der Praxis bestehenden Bedürfnis nachzukommen, hat der Bundesrat am 14. Februar 2024 eine entsprechende Änderung der Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (ArGV 5) verabschiedet. Somit sind solche Arbeiten nun unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Die Änderung tritt am 1. April 2024 in Kraft.

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Kurzarbeitsentschädigung für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner

Der Bundesrat hat am 24. Januar 2024 beschlossen, dass die Änderungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) und der Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV) rückwirkend per 1. Januar 2024 in Kraft treten. So können Berufsbildnerinnen und Berufsbildner im Falle von Kurzarbeit die Ausbildung der Lernenden im Betrieb fortsetzen.

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Commitment zu Berufswahlprozess und Lehrstellenbesetzung

Den Verbundpartnern der Berufsbildung ist es wichtig, dass Jugendliche eine passende Lehrstelle finden und Lehrbetriebe die geeigneten Lernenden rekrutieren können. Gemeinsame Grundsätze zu Berufswahl- und Rekrutierungsprozess von zukünftigen Lernenden ermöglichen eine sorgfältige, zeitlich gut abgestimmte Berufswahl im Interesse aller Beteiligten. Das Commitment wird auch von den privaten Anbietern von Lehrstellenportalen mitgetragen. In diesem Sinne erklären die beteiligten Akteure ihre Absicht, sich im Rahmen ihrer Kompetenzen und Verantwortlichkeiten für die Einhaltung der folgenden Grundsätze einzusetzen:
1.    Offene Lehrstellen werden frühestens im August des Jahres vor Lehrbeginn zur Bewerbung ausgeschrieben.
2.    Lehrverträge werden frühestens ein Jahr vor Lehrbeginn abgeschlossen.
3.    Lehrverträge werden frühestens im September des Jahres vor Lehrbeginn genehmigt.
Die solidarische Beachtung des Berufswahlfahrplans ist im Interesse der Jugendlichen, Betriebe und Kantone. Sie wirkt dem Wettlauf um frühe Vertragsabschlüsse und damit der Gefahr von Lehrvertragsabbrüchen aufgrund einer ungeeigneten Auseinandersetzung mit der Berufswahl und einem Leistungsabbau in der Schule entgegen.

Weiter wird in diesem Commitment bei den Erläuterungen zum Berufswahlprozess Folgendes festgehalten:

Um die Passung zwischen den eigenen Stärken und Erwartungen und dem Arbeitsalltag zu prüfen, empfiehlt es sich, sich mit diesen Wunschberufen aus der Nähe vertraut zu machen. Im Fokus steht ein erstes, aktives Kennenlernen der Berufspraxis. Die Formate reichen von Betriebsbesuchen und berufsspezifischen Veranstaltungen bis hin zu mehrtägigen Schnuppermöglichkeiten. Zusätzlich gibt es zentrale Branchenangebote und ähnliche Veranstaltungen, die Informationen und Aktivitäten verbinden. Bei der Auswahl und Organisation dieser ersten Praxiserfahrungen erhalten die Jugendlichen Unterstützung durch die Schule und das private Umfeld.
- Ein- oder mehrtägige Orientierungs-Schnupperlehren dienen der Berufserkundung und sind damit klar zu unterscheiden von den späteren Bewerbungs-Schnupperlehren im Rahmen der Rekrutierung. Betrieben, die im Rahmen der Orientierungs-Schnupperangebote potenziell geeignete Kandidaten/-innen für die Rekrutierung kennenlernen, steht die Möglichkeit offen, im Einvernehmen mit Jugendlichen und Eltern die Kontaktdaten aufzunehmen, um sie beim späteren Rekrutierungsstart zu einer Bewerbung einzuladen.
- Arbeitsrechtlich gilt: Beim Schnuppern leichte Arbeiten verrichten darf, wer das 13. Lebensjahr erreicht hat. Beim Arbeiten zuschauen ist bereits vorher möglich.
- Schnupperformate für die Berufswahl finden idealerweise bei Betrieben statt, die über eine Bildungsbewilligung verfügen, wobei je nach Branche und Format auch andere Betriebe in Frage kommen. Betriebe mit Bildungsbewilligung, welche für Orientierungs-Schnupperlehren für die Berufswahl zur Verfügung stehen, sind auf berufsberatung.ch abrufbar. Hinzu kommen regionale Anlässe, die Kontakte zu Betrieben oder direkt Orientierungs-Schnupperstellen vor Ort vermitteln.

Der Flyer «Nomenklatur für Bezeichnungen von Informationsveranstaltungen und Schnupperlehren im Prozess der beruflichen Orientierung» soll die Bedeutung der Orientierungs-Schnupperlehren aufzeigen und Betriebe animieren, diese anzubieten. Die vorangegangenen Ausführungen und der Flyer können Schulen auch dazu dienen, bei Betrieben um die Durchführung von Orientierungs-Schnupperlehren zu bitten.

Umgang mit psychisch belasteten Lernenden

Das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt hat gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum WorkMed der Psychiatrie Baselland und in Zusammenarbeit mit dem Bereich Mittelschulen und Berufsbildung BS, dem Gewerbe- und Arbeitgeberverband sowie der Stiftung Rheinleben im Frühjahr 2021 Berufsbildnerinnen und Berufsbildner der Deutschschweiz zum Thema «psychische auffällige Lernende im Betrieb» befragt. Die Resultate liegen nun vor und zeigen, dass psychische Auffälligkeiten bei Lernenden häufig sind. Das Engagement von Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern ist hoch. Gleichzeitig fällt auf, dass der Kontakt zu Externen eher selten gesucht wird. Die Resultate sollen nun dazu beitragen, wie Berufsbildnerinnen und Berufsbildner bei psychischen Auffälligkeiten von Lernenden früher und gezielter intervenieren können, um problematischen Entwicklungen in der Lehre entgegenzuwirken.

Medienmitteilung

Die Tripartite Berufsbildungskonferenz TBBK hat sich im Herbst 2023 mit dem Thema des Umgangs mit psychisch belasteten Lernenden auseinandergesetzt. Eines der Ergebnisse ist die
vorliegende Liste von Handlungsoptionen für Lehrbetriebe und ihre Berufsbildnerinnen und Berufsbildner. Die Liste enthält Beispiele von vorhandenen Instrumenten, Massnahmen und Informationsquellen. Auch Beispiele von Unterstützungsangeboten für die Lernenden selber sind
aufgelistet. Berufsbildnerinnen und -bildner können auf solche Angebote verweisen.

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Jugendliche dürfen neu im Rahmen von beruflichen Eingliederungsmassnahmen gefährliche Arbeiten ausführen

 

Medienmitteilung


Kurzarbeitsentschädigung für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner

 

Medienmitteilung Bundesrat


Flyer «Nomenklatur für Bezeichnungen von Informationsveranstaltungen und Schnupperlehren im Prozess der beruflichen Orientierung»

 

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Umgang mit psychisch belasteten Lernenden: Präsentation Befragung von Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in der Deutschschweiz

 

Medienmitteilung

 

 

Vollständiger Studienbericht

 

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Beratung

 

Webseite Workmed

 

 

Psychische Gesundheit von Lernenden: Handlungsoptionen für Lehrbetriebe und Lernende

 

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