AHV 21

Reform AHV 21 wird nun schrittweise umgesetzt!

Per 1. Januar 2024 traten erste Änderungen der neuen AHV-Reform in Kraft. Damit werden Massnahmen zur Stabilisierung der 1. Säule umgesetzt. Die Reform «AHV 21» bietet Chancen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, weshalb es sich lohnt, sich mit den Änderungen genauer auseinander zu setzen.

Konkret trat am 1. Januar 2024 die Flexibilisierung des AHV-Rentenbezugs dieser Reform in Kraft. Künftig kann die Altersrente individuell und schrittweise zwischen dem 63. und 70. Altersjahr bezogen werden. Es sind sowohl die Teilpensionierung als auch ein Teilvorbezug möglich. Das gibt Arbeitgebern und Arbeitnehmern nicht nur die Möglichkeit, sondern auch klar den Auftrag, im Hinblick auf die Pensionierung frühzeitig miteinander eine Auslegeordnung zu machen.


Schwerpunkt AHV Reform

Änderungen Sozialversicherungen Bund

Änderungen Sozialversicherungen Schweizerischer Arbeitgeberverband