Stellungnahmen

Der Arbeitgeberverband Region Basel äussert sich regelmässig zu aktuellen politischen Themen und Prozessen – sei es in Form von Stellungnahmen im Rahmen von kantonalen und nationalen Vernehmlassungsverfahren, Zeitungskommentaren oder öffentlichen Argumentarien. Hier finden Sie stets unsere wichtigsten Äusserungen zu aktuellen Geschäften.

Stellungnahme vom 20. März 2024 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG) zur Umsetzung der Motionen 20.4738 Ettlin und 21.3599 WAK-N

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. Januar 2024 die Änderungsvorlage zum Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG) in die Vernehmlassung geschickt und damit seine Vorschläge zur Umsetzung der Motion Ettlin und der Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) unterbreitet.
Die Motion Ettlin «Sozialpartnerschaft vor umstrittenen Eingriffen schützen» verlangt, dass die Bestimmungen eines allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrags (ave GAV) zu Mindestlohn, 13. Monatslohn und Ferienanspruch kantonalem Recht vorgehen.
Mit der Annahme der Motion der WAK-N «Transparenz über die finanziellen Mittel paritätischer Kommissionen» wurde der Bundesrat damit beauftragt, die notwendigen Massnahmen zu treffen, damit die paritätischen Kommissionen der für allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge verpflichtet werden, ihre Jahresrechnungen betreffend die Beiträge zu den Vollzugskosten der GAV zu veröffentlichen.

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Stellungnahme vom 19. März 2024 zur Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes

Die vorliegende Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes beinhaltet verschiedene neue Artikel, die die Gleichstellung von Behinderten verbessern sollen. Dies in erster Linie, indem der Geltungsbereich des Behindertengleichstellungsgesetzes auf privatrechtliche Arbeitsverhältnisse ausgedehnt und das Verbot einer Diskriminierung ausdrücklich verankert werden soll. Menschen mit Behinderung sind allerdings schon heute durch den Schutz der Persönlichkeit (Art. 328 Abs. 1 OR), den Schutz der Gesundheit (Art. 6 ArG) und auch vor einer Kündigung infolge Diskriminierung (Art. 336 Abs. 1 OR) gut geschützt. Die Auswirkungen dieser Gesetzesrevision auf private Arbeitgeber wären beträchtlich. Aufgrund der vielen unbestimmten Rechtsbegriffe bei den geplanten Änderungen leidet die Rechtssicherheit stark und es kann nicht antizipiert werden, ob diese Neuerung den betroffenen Personen tatsächlich nutzen. Aus diesen Gründen spricht sich der Arbeitgeberverband Region Basel klar gegen eine Ausweitung des Behindertengleichstellungsgesetzes auf private Arbeitsverhältnisse aus.

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Stellungnahme vom 15. März 2024 zur Angleichung der EO-Leistungen

Ursprung der Vorlage sind drei Motionen, mittels welchen die Leistungen der Erwerbsersatzordnung (EO) bei Militär und Mutterschaft gleichbehandelt werden sollen respektive der Vollzug bei der Betreuungsentschädigung von schwer kranken Kindern im Spital nach den Erfahrungen der ersten Jahre klarer definiert werden soll. Konkret geht es um die Umsetzung der Motionen Maury Pasquier (19.4270) und Marti Min Li (19.4110) «Betriebszulage bei Mutterschaftsentschädigung von Selbstständigerwerbenden», die Motion Herzog Eva (22.4019) «EO-Entschädigungen. Gleiche maximale Tagessätze bei Militärdienst und Mutterschaft und bei der Mutterschaftsentschädigung angemessen berücksichtigen» und schliesslich die Motion Müller (22.3608) «Betreuungsentschädigung. Betreuung von schwer kranken Kindern im Spital gewährleisten und die Lücke im Vollzug schliessen».
Die Vorlage geht aus Sicht des Arbeitgeberverbands Region Basel viel zu weit und geht weit über den Auftrag des Parlaments aus. Deshalb lehnen wir diverse Massnahmen aus dieser Vorlage entschieden ab.

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Stellungnahme vom 5. Februar 2024 zur Teilrevision des AHVG: Anpassung der Hinterlassenenrenten

Der Arbeitgeberverband Region Basel stimmt der Aussage in der Vorlage zu, dass «angesichts der zunehmenden Zahl erwerbstätiger Frauen, des sich verschärfenden Fachkräftemangels und der veränderten Rollenverteilung in Familie und Erwerbsleben lebenslange Witwen- und Witwerrenten nicht mehr gerechtfertigt sind.» Deshalb sollen auch aus Sicht des Arbeitgeberverbands Region Basel künftig Hinterlassenenleistungen ausschliesslich während der Erziehungszeit ausgerichtet werden.

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Stellungnahme vom 2. Februar 2024 zur Änderung der Verordnung über die Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) zur Umsetzung der Motion Ettlin «Einkauf in die Säule 3a ermöglichen»

Der Arbeitgeberverband Region Basel begrüsst die Förderung des individuellen und selbstverantwortlichen Alterssparens im Sinne eines nachträglichen Einkaufs in die Säule 3a für Jahre, in welchen der Betrag nicht einbezahlt werden konnte.
Wir erachten die Lösung als sinnvoll und zielgerichtet und unterstützen die Vorlage. Folgende Regelung gilt es aus unserer Sicht im vorliegenden Entwurf aber noch genauer zu betrachten: Ein Einkauf ist nur für die vorangehenden 10 Jahre möglich. Wir erachten diese Frist als zu kurz gefasst.

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Stellungnahme vom 2. Januar 2024 zur Revision der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz: Sonntagsarbeit in städtischen Tourismusquartieren

Der Arbeitgeberverband Region Basel setzt sich naturgemäss auch für die touristische Attraktivität der Stadt Basel ein, welche auf die touristischen Interessen der ganzen Region Nordwestschweiz ausstrahlt. Wir begrüssen daher grundsätzlich eine Anpassung der ArGV2 bzw. der Bestimmungen zum Sonntagsverkauf in Fremdenverkehrsgebieten mit dem Ziel, die Innenstädte zu beleben. Er erachtet es jedoch als sehr bedauerlich, dass mit dem vorliegenden Revisionsentwurf lediglich an die bereits bestehenden Ausnahmeregelungen für Tourismusorte angeknüpft wird, welche das Sortiment auf Luxus- und Souvenirartikel beschränken (Art. 25 ArGV2). Diese Bestimmungen stammen aus dem aus dem Jahre 2015 und sind mit ihrer (willkürlichen) Beschränkung des Angebots und im Hinblick auf die Zielsetzung der Attraktivitätssteigerung in den Innenstädten nicht mehr zeitgemäss.

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Stellungnahme vom 28. Juni 2023 zum Bundesgesetz über die Besteuerung des mobilen Arbeitens im internationalen Verhältnis

Ende letzten Jahres haben sich die Schweiz und Frankreich in einem Zusatzabkommen zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) darauf geeinigt, dass Grenzgängerinnen und Grenzgänger ab dem 1. Januar 2023 die Quellensteuer auf dem gesamten Arbeitseinkommen in der Schweiz entrichten, sofern sie nicht mehr als 40 Prozent der Arbeitszeit von zu Hause aus leisten. Das Abkommen wurde am 30. Juni 2023 definitiv unterzeichnet.
Mit dieser Vorlage soll das Erwerbseinkommen aus dem Homeoffice im Ausland in der Schweiz besteuert werden können, sofern das Besteuerungsrecht staatsvertraglich der Schweiz zufällt. Damit würden Steuereinnahmen in der Schweiz gesichert.

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Stellungnahme vom 28. Juni 2023 zur VZAE-Revision: Anhörung der Kantone und Sozialpartner zur Festlegung der Höchstzahlen für das Jahr 2024

Seit der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative hat sich der Wanderungssaldo verringert. Der Arbeitsmarkt in der Nordwestschweiz ist jedoch unverändert auf hochqualifizierte Arbeitnehmer angewiesen. Vor allem Unternehmen der Life-Science- und High-Tech-Branchen finden die benötigten Fachspezialisten in der Schweiz und in Europa nicht ausreichend. Damit dieser Fachkräftemangel entschärft werden kann, müssen neben Fachkräften aus dem EU-Raum immer auch Spezialisten aus den Drittstaaten berücksichtigt werden. Administrative Hürden jeglicher Art und einschränkende Kontingente insbesondere bezüglich der Drittstaatsangehörigen schützen nicht inländische Arbeitsplätze, sondern gefährden im Gegenteil die Entwicklung von Projekten mit hoher Wertschöpfung und damit unmittelbar auch Arbeitsplätze in der Schweiz.

Die VZAE-Kontingente für 2024 sind demnach und aufgrund der Erfah-rungen in den letzten Jahren sowie mit Rücksicht auf zu erwartende Aufholeffekte im 2024 mindestens in der Höhe der Kontingente von 2023 festzusetzen.

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Stellungnahme vom 22. Juni 2023 zur Änderung der Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (Ausnahmen des Verbots gefährlicher Arbeiten für Jugendliche ab 15 Jahren in Programmen zur Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung)

Die vorliegende Teilrevision des Arbeitsgesetzes ist aus Sicht des Arbeitgeberverbands Region Basel sinnvoll und begrüssenswert. Sie schafft eine gesetzliche Grundlage, damit Jugendliche ab 15 Jahren in «Brückenangeboten», d.h. ausserhalb der beruflichen Grundbildung und unter bestimmten Voraussetzungen, gefährliche Arbeiten ausführen dürfen. In der Praxis ist es nämlich unumgänglich, dass auch Jugendliche ab 15 Jahren in nicht formalen Ausbildungsangeboten teilweise solche Arbeiten verrichten.

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Stellungnahme vom 21. April 2023 zur Pa. Iv. Schneeberger. «Leistungen zur Prävention sind im heutigen Umfeld eine wichtige Aufgabe von Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen»

Der Arbeitgeberverband Region Basel begrüsst die Absicht, Wohlfahrtsfonds mit Ermessensspielraum («Wohlfahrtsfonds») zu stärken. Mit dieser Vorlage wird mehr Rechtssicherheit bei den sogenannten «Nebenzwecken» der Wohlfahrtsfonds angestrebt, indem den Stiftungsräten ein grösserer Handlungsspielraum eingeräumt und das Kriterium der Notlage grosszügiger ausgelegt wird. Wir unterstützen entsprechend die Ergänzung von Art. 89a Abs. 8 ZGB mit einer Ziffer 4, mittels welcher Wohlfahrtsfonds künftig Leistungen in den Präventionsbereichen zur Vorbeugung von Härtefällen, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur Gesundheitsförderung und für Massnahmen zur Aus- und Weiterbildung sprechen können.

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Stellungnahme vom 16. März 2023 zur Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung

Für den Arbeitgeberverband Region Basel ist die Einführung der Individualbesteuerung ein wichtiger nächster Schritt auf dem Weg zu einem stärkeren Einbezug der Frauen in den Arbeitsmarkt und zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Gerade vor dem Hintergrund des zunehmenden Arbeitskräftemangels ist zudem klar, dass sich die Schweiz nicht mehr länger ein Steuersystem mit Fehlanreizen leisten kann, verliert doch der Schweizer Arbeitsmarkt dadurch wichtige inländische Arbeitskräfte.

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Stellungnahme vom 6. Februar 2023 zum Vorentwurf 16.442 Pa. Iv. Dobler. «Arbeitnehmende in Start-ups mit Firmenbeteiligungen sollen von der Arbeitszeiterfassung befreit werden»

In Umsetzung der parlamentarischen Initiative 16.442, «Arbeitnehmende in Start-ups mit Firmenbeteiligungen sollen von der Arbeitszeiterfassung befreit sein», hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates am 24. Oktober 2022 einen Vorentwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (ArG) verabschiedet. Mit der Gesetzesänderung sollen neu gegründete Unternehmen bessere Bedingungen erhalten, um auf dem Markt Fuss fassen zu können: Diejenigen ihrer Mitarbeitenden, die im Besitz einer Mitarbeiterbeteiligung sind, sollen mehr Flexibilität bei ihrer Arbeitszeitgestaltung erhalten und deshalb vom Geltungsbereich des ArG ausgenommen werden.

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Stellungnahme vom 15. November 2022 zu Vorstössen bez. Teilnahme an Parlamentssitzungen während des Mutterschaftsurlaubs

Der Arbeitgeberverband Region Basel erachtet die geltende Regelung für Parlamentarierinnen als stossend. Er begrüsst deshalb die vorgeschlagene Änderung des Erwerbsersatzgesetzes. Eine vom Volk gewählte Parlamentarierin sollte nicht aufgrund ihrer Mutterschaft daran gehindert werden, ihr politisches Mandat erfüllen zu können. In diesem Sinne ist die Vereinbarkeit von Parlamentsmandat und Mutterschaft zu fördern.

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Stellungnahme vom 24. Oktober 2022 zum «Entwurf des Gesetzes betreffend Lohngleichheitsanalysen (Lohngleichheitsanalysengesetz, LAG)»

Im Rahmen der Revision des nationalen Gleichstellungsgesetzes (nachfolgend GlG) wurde für Unternehmen mit mehr als 100 Angestellten ab 1. Juli 2020 schweizweit die Pflicht eingeführt, Lohngleichheitsanalysen durchzuführen, um festzustellen, ob Mitarbeiterinnen beim Lohn benachteiligt werden. Die Gesetzgebungskompetenz auf Bundesebene wurde ausgeschöpft. Auf kantonaler Ebene wurden mit einem Vorstoss diverse Verschärfungen dieses Gesetzes gefordert. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf sollen die nationalen Bestimmungen nun auf kantonaler Ebene in einem eigenen Gesetz verschärft werden. Der Arbeitgeberverband Region Basel ist der Ansicht, dass die Schaffung kantonaler, strengerer Regeln unzulässig ist und dass der Kanton sich mit diesem Gesetz über die Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kanton hinwegsetzt und seine Kompetenzen überschreitet. Er lehnt die Schaffung dieses Gesetzes entschieden ab.

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Stellungnahme vom 31. August 2022 zur Vernehmlassungsantwort des Schweizerischen Arbeitgeberverbands zur parlamentarischen Initiative 21.403 «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung»

Der Arbeitgeberverband Region Basel (AGV) unterstützt die Stossrichtung der Parlamentarischen Initiative zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es ist an der Zeit, die bisherige befristete Finanzierung in eine permanente und solide Lösung zu überführen, da das grösste Potential zur Verminderung des Fachkräftemangels bei den Frauen, resp. Müttern liegt, die ihr Arbeitspensum nach der Geburt des ersten Kindes mehrheitlich verringern oder sogar ganz aufgeben. Damit die Frauen der Wirtschaft weiter erhalten bleiben, resp. ihr Arbeitspensum trotz Kindern unter 16 Jahren ausweiten, müssen die hohen Kosten der Kinderbetreuung im Vorschulalter reduziert werden und die Tagesbetreuung nach Eintritt in das Schulsystem verbessert und zu tragbaren Kosten angeboten werden. Aufgrund des zu erwartenden hohen volkswirtschaftlichen Nutzens erachten wir es grundsätzlich als gerechtfertigt, dass der Bund einen finanziellen Anteil an die familienergänzende Kinderbetreuung leistet.

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Stellungnahme vom 16. Juni 2022 zur VZAE-Revision: Anhörung der Kantone und Sozialpartner zur Festlegung der Höchstzahlen für das Jahr 2023

Seit der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative hat sich der Wanderungssaldo verringert. Der Arbeitsmarkt in der Nordwestschweiz ist jedoch unverändert auf hochqualifizierte Arbeitnehmer angewiesen. Vor allem Unternehmen der Life Science- und High Tech-Branchen finden die benötigten Fachspezialisten in der Schweiz und in Europa nicht ausreichend. Damit dieser Fachkräftemangel entschärft werden kann, müssen neben Fachkräften aus dem EU-Raum immer auch Spezialisten aus den Drittstaaten berücksichtigt werden. Administrative Hürden jeglicher Art und einschränkende Kontingente insbesondere bezüglich der Drittstaatsangehörigen schützen nicht inländische Arbeitsplätze, sondern gefährden im Gegenteil die Entwicklung von Projekten mit hoher Wertschöpfung und damit unmittelbar auch Arbeitsplätze in der Schweiz.

Die VZAE-Kontingente für 2023 sind nach Meinung des Arbeitgeberverbands Region Basel nach mindestens in der Höhe der Kontingente von 2022 festzusetzen.

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Stellungnahme vom 9. Mai 2022 zur Parlamentarischen Initiative bez. Mutterschaftsurlaub für hinter-bliebene Väter, Vernehmlassung

Mit der Vorlage soll künftig eine gesetzliche Regelung für sozialversicherungsrechtliche Ansprüche auf Mutterschafts- respektive Vaterschaftsurlaub eingeführt werden, für die besondere Situation, wenn das den Urlaub beziehende Elternteil kurz nach der Geburt des Kindes stirbt.

Der Arbeitgeberverband Region Basel erachtet es als problematisch, in der Praxis auftretende (auch sehr tragische) Einzelfälle über allgemeine gesetzliche Grundlagen zu regeln, da dies neue Ungleichheiten und Problemstellungen mit sich bringt. Sollte die Pa. Iv. 15.434 (Kessler) Weibel doch umgesetzt werden, soll am ursprünglichen Ziel festgehalten werden und dem hinterbliebenen Vater ein Anspruch auf die noch nicht von der verstorbenen Mutter in Anspruch genommenen Mutterschaftsurlaubs-Wochen und -Tage gewährt werden. Der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub wird damit hinfällig. Dies wird der Argumentation gerecht, dass die Betreuung in der ersten Zeit nach der Geburt durch ein Elternteil besonders wichtig ist und dass die zwei Wochen Vaterschaftsurlaub für eine derart herausfordernde Situation zu kurz ausfallen.

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Stellungnahme vom 15. Januar 2022 zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes: Zulassungserleichterung für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss

Mit der vorliegenden Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) soll die Motion 17.3067 Dobler umgesetzt werden. Zudem wurden bis dato zahlreiche parlamentarische Vorstösse eingereicht, die generell die Zulassung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten betreffen. Ziel dieser Vorstösse ist es, die ausländerrechtliche Zulassung der von der Schweizer Wirtschaft dringend benötigten Fachkräfte aus Drittstaaten zu erleichtern.

Der Arbeitgeberverband Region Basel hat keine Einwände gegen die Vernehmlassungsvorlage bzw. den Art. 30 Abs. 1 Bst. m AIG und unter-stützt die Umsetzung der Motion 17.3067 Dobler in der vorliegenden Form.

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Stellungnahme vom Oktober 2021 zum Gesetzesentwurf zum Kantonalen Gleichstellungsgesetz zu Geschlecht und sexueller Orientierung (Kantonales Gleichstellungsgesetz)

Der Gesetzesentwurf formuliert einen umfassenden Gleichstellungauftrag in Bezug auf Geschlechtsidentität, Geschlechtsmerkmale, Geschlechtsausdruck und sexuelle Orien-tierung. Der damit in vielfältigen Formen angesprochene Diskriminierungsschutz fällt zweifellos unter den Grundrechtsschutz von Art. 8 Bundesverfassung (BV) und spezifisch des Diskriminierungsverbots nach dessen Abs. 2.

Der Arbeitgeberverband Region Basel und die privatrechtlichen Unternehmen bzw. Arbeitgeber setzen sich traditionell für eine diskriminierungsfreie Arbeitswelt ein.

Der Gesetzesentwurf richtet sich primär an den Kanton, die Gemeinden und die Trägerinnen und Träger öffentlicher Aufgaben. Der Ratschlag des Regierungsrats hält demzufolge ausdrücklich fest, dass eine Betroffenheit der Wirtschaft nicht gegeben ist und verzichtet deshalb auf eine Regulierungsfolgenabschätzung. Aufgrund des Entwurfs zum kantonalen Gleichstellungsgesetz, welches den Diskriminierungsschutz unter geltendem Recht nachzeichnet, dürfen und sollen sich daher keine neuen oder zusätzlichen Verpflichtungen für die Privatwirtschaft ergeben.

Stellungnahme

Stellungnahme vom 28. September 2021 zur «Revision Beschaffungsrecht - Einführungsgesetz zur lnterkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen lVöB und Beitritt zum Konkordat lVöB»

Der Arbeitgeberverband Region Basel begrüsst den vorgeschlagenen Beitritt des Kantons Basel-Landschaft zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen IVöB, mittels welchem es unter anderem auch möglich werden soll, Qualitätsaspekte bei öffentlichen Beschaffungen stärker miteinzubeziehen. Wir fokussieren uns als regionaler Arbeitgeberverband jedoch inhaltlich auf arbeitgeberbezogene Themen, in diesem Fall auf den Bereich «Einhaltung der Gleichbehandlung von Mann und Frau». Dabei verfolgen wir das Ziel, dass in diesem Zusammenhang möglichst kein zusätzlicher administrativer Aufwand für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber entstehen darf.

Stellungnahme

Stellungnahme vom 28. Juli 2021 zum Bundesgesetz über die Entlastung der Unternehmen von Regulierungskosten sowie Einführung einer Regulierungsbremse

Der Arbeitgeberverband Region Basel unterstützt die Einführung der sechs Massnahmen zur Entlastung der Unternehmen von Regulierungskosten sowie die Einführung einer Regulierungsbremse.
Die Forderung zur Einführung einer Regulierungsbremse, die auf eine FDP-Motion zurückgeht, ist an die Idee der Ausgabenbremse angelehnt. Sie soll dem Parlament für den Beschluss von neuen Vorlagen, die mit erheblichen Regulierungskosten für Unternehmen verbunden sind, eine zusätzliche institutionelle Hürde in Form eines «qualifizierten Mehrs» auferlegen. Seitens Arbeitgeberverband Basel erachten wir diese Massnahme als geeignet, die Politik für sehr schwerwiegende Regulierungsfolgekosten für Unternehmen zu sensibilisieren und sicherzustellen, dass Vor- und Nachteile entsprechender Entscheide gut gegeneinander abgewogen werden.

Stellungnahme

Stellungnahme vom 29. Juni 2021 zur VZAE-Revision: Anhörung der Kantone und Sozialpartner zur Festlegung der Höchstzahlen für das Jahr 2022

Der Arbeitsmarkt in der Nordwestschweiz ist unverändert auf hochqualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angewiesen. Vor allem Unternehmen der Life-Science- und der High-Tech-Branchen finden die benötigten Fachspezialisten in der Schweiz und in Europa nicht ausreichend. Damit dieser Fachkräftemangel entschärft werden kann, müssen neben Fachkräften aus dem EU-Raum immer auch Spezialisten aus den Drittstaaten berücksichtigt werden. Administrative Hürden jeglicher Art und einschränkende Kontingente insbesondere bezüglich der Drittstaatsangehörigen schützen nicht inländische Arbeitsplätze, sondern gefährden im Gegenteil die Entwicklung von Projekten mit hoher Wertschöpfung und damit unmittelbar auch Arbeitsplätze in der Schweiz.

Die VZAE-Kontingente für 2022 sind nach Meinung des Arbeitgeberverbands Basel aufgrund der Erfahrungen in den letzten Jahren – und mit Rücksicht auf die erwarteten Aufholeffekte im 2022 sowie der veränderten Bedingungen der Bewilligungen für UK-Staatsangehörige – mindestens in der Höhe der Kontingente von 2021 festzusetzen. Zusätzlich sind 4’000 separate Einheiten für UK-Staatsangehörige festzulegen.

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Stellungnahme vom 22. Januar 2021 zur Verordnung über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose

Der Arbeitgeberverband Basel stellte sich grundsätzlich gegen die Einführung einer Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose. Wir akzeptieren aber selbstverständlich den Entscheid des nationalen Parlaments. Es ist nun von Bedeutung, alles daran zu setzen, dass die vom Arbeitgeberverband Basel und weiteren Mitgliedsverbänden des Schweizerischen Arbeitgeberverbands befürchteten negativen Auswirkungen einer solchen neuen Sozialleistung nicht eintreten respektive vermieden werden können.

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Stellungnahme Juni 2020 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen

Als Gründer- und Trägerverband einer bedeutenden Verbandsausgleichskasse und Familienausgleichskasse (AK40 bzw. FAK40) ist der Arbeitgeberverband Basel von der vorgesehenen Änderung ganz direkt und stark betroffen.

Der vorliegende Vernehmlassungsentwurf beruht auf der Motion Baumann, mit der alle Kantone verpflichtet werden sollen, einen vollen Lastenausgleich unter den Familienausgleichskassen einzuführen. Gemäss der heute geltenden Bundesregelung sind es hingegen die Kantone, die darüber entscheiden, ob sie einen Lastenausgleich einführen und wie sie einen solchen gegebenenfalls ausgestalten.

Aufgrund der gravierenden Nachteile eines vollen Lastenausgleichs lehnt der Arbeitgeberverband Basel die vorgesehene Revision von Art. 17 Abs. 2 Bst. k FamZG ab. Stattdessen beantragt er folgende Formulierung von Art. 17 Abs. 2:
k. den vollen oder teilweisen Lastenausgleich zwischen den Kassen;
Diese Formulierung stellt sicher, dass die Kantone nach wie vor über ausreichenden Spielraum verfügen, eine Lösung zu finden, die allen Betroffenen gerecht wird und ein gewisses Wettbewerbselement behält.

Stellungnahme

Stellungnahme vom 23. April 2020 zur Totalrevision des Normalarbeitsvertrags für Arbeitnehmer/innen im Haushalt einschliesslich der 24-Stunden-Betreuung im Kanton Basel-Stadt

Der Regierungsrat schickte den Entwurf eines überarbeiteten Normalarbeitsvertrags für Hauspersonal im Kanton Basel-Stadt (NAV Hauspersonal BS) in die öffentliche Vernehmlassung. Im NAV-Entwurf wurden neben den Arbeitsbedingungen für Haushaltsangestellte zugleich diejenigen für die 24-Stunden-Betreuung integriert.

Eine wichtige Änderung im neuen NAV betrifft die Streichung der bisherigen Anwendbarkeitshürde von vier Stunden pro Woche. Der Entwurf mit den darin geltenden Bestimmungen soll neu Anwendung auf alle privaten Haushalte finden.

Der Arbeitgeberverband Basel hat den Vernehmlassungsentwurf in seiner Stellungnahme kritisch kommentiert. Im Sinne eines den späteren Adressaten und Rechtsanwendern angemessenen Erlasses empfehlen wir eine strikte und klare formale Abtrennung derjenigen NAV-Bestimmungen, welche ausschliesslich für die 24-Stunden-Betreuung Anwendung finden werden. Damit kann eine Vermischung von Normen des Arbeitnehmerschutzes in unterschiedlichen Bereichen vermieden werden. Während für die 24-Stunden-Betreuung gewisse Arbeitnehmerschutz-Normen notwendig sind, steht es auf der anderen Seite nicht in der Kompetenz des Verordnungsgebers, den Arbeitnehmerschutz für normale Haushalthilfen eigenmächtig auszuweiten.

Stellungnahme

Stellungnahme vom 28. Februar 2020 zur Änderung der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1: SR 822.111)

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision hat verschiedene Präzisierungen und formelle Anpassungen der ArGV 1 zum Inhalt, welche für die Betriebe und Inspektorate eine Vereinfachung in der Anwendung des Arbeitsgesetzes bringen sollen. Insbesondere die Änderungen betr. Dienstreisen ins Ausland sind für unsere Mitgliedsfirmen von Relevanz. Der vorliegende Revisionsentwurf ist jedoch aus Sicht des Arbeitgeberverbandes Basel mit zahlreichen, teilweise schwerwiegenden Mängeln behaftet. Näheres erfahren Sie in unserer Stellungnahme dazu.

Stellungnahme

Bundesgesetz über Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose

Mit dem vorliegenden Vorentwurf zu einem neuen Bundesgesetz will der Bundesrat die Situation von älteren ausgesteuerten Arbeitslosen verbessern und die Sozialhilfe entlasten. Er hat zu diesem Zweck ein Paket von insgesamt sieben Massnahmen verabschiedet, das die Situation der inländischen Arbeitskräfte insgesamt stärken und ihr Erwerbspotenzial steigern soll. Hintergrund der Aktivität sind der Fachkräftemangel einerseits und die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt andererseits.

Der Arbeitgeberverband Basel steht diesem Gesetzesentwurf äusserst kritisch gegenüber. Der Bundesrat und der Schweizerische Arbeitgeberverband haben damit zwar ein tatsächlich bestehendes Problem aufgegriffen; mit dessen Gewichtung und ihrem Vorschlag sind sie jedoch viel zu weit gegangen. Die Einführung einer neuen Überbrückungsleistung erachtet der Arbeitgeberverband Basel daher als grundsätzlich falsches Mittel, um den Problemen der älteren Ausgesteuerten zu begegnen.

Stellungnahme

Indirekter Gegenentwurf zur Vaterschaftsurlaubs-Initiative

Der Arbeitgeberverband Basel sympathisiert zwar grundsätzlich mit dem Anliegen, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern. Er ist allerdings der Ansicht, dass die Sicherung der Renten bzw. Stabilisierung der AHV-Finanzierung unbedingt priorisiert werden muss. Solange das Rentensystem auf wackeligen Beinen steht, müssen Anliegen, welche der Stabilisierung der AHV entgegenwirken, in den Hintergrund rücken. Vor allem unter diesem Gesichtspunkt lehnt der Arbeitgeberverband Basel eine gesetzliche Verankerung eines zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs ab und spricht sich dafür aus, dass die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs auf Betriebsebene auf freiwilliger Basis belassen wird.

Stellungnahme

Stellungnahme Schweizerischer Arbeitgeberverband

BL: Revision des Gesetzes über die Bekämpfung der Schwarzarbeit (GSA) und des Arbeitsmarktaufsichtsgesetzes (AMAG)

Der Arbeitgeberverband Basel begrüsst die Zielsetzungen der vorliegenden Baselbieter Gesetzesrevisionen zum GSA und AMAG (neu: Gesetz über die flankierenden Massnahmen im Arbeitsmarkt, FLAMAG). Dem Kanton werden damit gegenüber dem geltenden Recht mehr Handlungsspielraum und finanzielle Steuerungskompetenz im Bereich der Arbeitsmarktaufsicht sowie in der Ausgestaltung von Leistungsvereinbarungen mit Drittorganisationen übertragen, was eine effiziente und transparente Kontrolltätigkeit begünstigt.

Stellungnahme

Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung: Systematische Verwendung der AHV-Nummer durch Behörden

Der Arbeitgeberverband Basel ist grundsätzlich damit einverstanden, dass neu die AHV-Nummer (AHVN) als allgemeine Personenidentifikationsnummer allen Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden frei zugänglich sein soll.

Stellungnahme

Totalrevision des NAV für landwirtschaftliche Arbeitsverhältnisse im Kanton Basel-Stadt

Der Arbeitgeberverband Basel äussert sich kritisch zum Entwurf zur Totalrevision des Normalarbeitsvertrags (NAV) für landwirtschaftliche Arbeitsverhältnisse im Kanton Basel-Stadt. Dieser sowie der als Vorlage dienende einschlägige Mustervertrag des Schweizerischen Bauernverbands (SBV) von 2015 weisen eine sehr hohe Regelungsdichte mit einem ebenso hohen Detaillierungsgrad auf. Während sich NAV in aller Regel auf wesentliche materielle Bestimmungen zur Regelung der in Frage stehenden Arbeitsverhältnisse zu beschränken haben, weil sie im Rechtsalltag eine gesetzesähnliche Stellung einnehmen, zielen die beiden genannten Vorlagen weit darüber hinaus.

Stellungnahme

Stabilisierung der AHV («AHV 21»)

Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zur Vorlage «AHV 21» (Stabilisierung der AHV) hat auch der Arbeitgeberverband Basel Stellung genommen. Für den Verband ist klar: Eine Reform der AHV-Gesetzgebung muss die Sicherung der Renten auf dem heutigen Niveau und die Stabilisierung der AHV-Finanzen zum Ziel haben.

Stellungnahme